Wie wurst ist der EU unser Europa?
Gerade mal zehn Prozent aller EU-Rechtsmaterien seien pünktlich und fehlerfrei umgesetzt, steht in einer aktuellen europaweiten Studie. Nicht einmal ein Drittel aller Fälle waren zumindest "fast pünktlich". Dies einmal schwarz auf weiß in gut recherchiert
Juristen haben es einfach: Recht hat Recht zu sein, und wenn es nicht umgesetzt wird, dann braucht es mehr Kontrolle. Für Juristen ist die Haltung verständlich, nach der Polizei zu rufen, wenn die Rechtsstaatlichkeit unterlaufen wird. Aber es ist viel zu kurz gegriffen. Es ist nämlich keine Grundlage, um die Situation zu verbessern.
Die interessante Frage lautet: Warum ist das so? Was ist in einer Europäischen Union los, deren Umsetzung von EU-Rechtsakten an die Säumigkeit chinesischer oder russischer Provinzen heran reicht? Eine Antwort auf diese Frage erklärt gleich noch viel mehr EU-Verdrossenheit.
Nehmen wir als Beispiel eine der am meisten missachteten EU-Verordnungen aus dem Beihilfenrecht: Die Verordnung 1191/69 ist jener Rechtsakt, durch den Mitgliedsstaaten Beihilfen im öffentlichen Verkehr bezahlen dürfen (öffentlicher Regionalverkehr ist praktisch in der gesamten EU ein öffentlicher Dienst, den der Staat erheblich mitfinanziert). Die Bestimmungen der Verordnung 1191/69 sind (wenn man sie genau liest) sehr rigide: Es dürfen Beihilfen in keiner Art vergeben werden, die den Binnenmarkt verzerren oder zu verzerren drohen. Öffentlicher Nahverkehr müsste also eigentlich in ganz Europa "marktkonform" vergeben werden. Einige Experten sind der Meinung, dass dies eigentlich nur durch Ausschreibung möglich sei.
Die es probiert haben, sind über weite Strecken elend aufs Maul gefallen. Großbritannien hat im städtischen Busbereich außerhalb Londons mehr als ein Drittel seiner Fahrgäste verloren, der Lohn der Busfahrer ist um ein Viertel eingebrochen. Die Busbetriebe in Schweden und den Niederlanden plagen sich mit enormen Qualitätsproblemen. Es gibt zwar auch einige positive Beispiele, aber das Ergebnis ist bestenfalls gemischt. Ein Recht zur Ausschreibung ließe sich ja noch begründen (aber das besteht schon fast überall), ein Ausschreibungszwang ist statistisch einfach nicht begründbar.
Ein Großteil von Europas Städten hat sich das Ausschreibungschaos erspart (unter anderem auch Wien) und hat statt dessen lieber guten öffentlichen Verkehr. Die zurückhaltenden Städte haben Grund zur Vorsicht: Das Missachten einiger EU-Richtlinien macht Europas Städte ein großes Stück lebenswerter.
Nun beschreibt aber die Studie auch, dass die Mitgliedsstaaten der EU gerade auch bei der Sozialgesetzgebung besonders säumig sind. Aber auch dafür gibt es eine Erklärung, und dieser heißt Standortwettbewerb. Der Existenzgrund der EU war ursprünglich zweierlei: ein politisches Friedensprojekt und ein neoliberales Marktkonzept. Ersteres ist mit der Militarisierung durch die EU-Verfassung auch offiziell gestorben. Letzteres feiert fröhliche Urstände. Alle Regulierungen aus dem Bereich Wettbewerb und Binnenmarkt laufen nicht nur in die Richtung, den Wettbewerb zwischen Unternehmen zu forcieren, sondern auch den Wettbewerb zwischen Staaten, Regionen, Gemeinden und einzelnen Menschen: Ist ein Land wettbewerbsfähig genug? Hat es die geringste Körperschafts- und Kapitalbesteuerung? Hat es die laxesten, am schlechtesten kontrollierten Sozial- Sicherheits- und Qualitätsbedingungen? Dann wird dieses Land einen etwas größeren Anteil am Wirtschaftskuchen anziehen. Die Politik hat sich daran schon gewöhnt: Man muss ja den Menschen nur erklären, dass die Alternative der Verlust des Arbeitsplatzes ist, und schon sind sie bereit, für weniger Geld, weniger Pension schlechtere Arbeitsbedingungen mehr zu arbeiten. Ziel und Logik des Standortwettbewerbs ist allerdings, überall die niedrigsten Standards zu haben, mit denen alle schlechter dran sind. Alle, außer jene Großunternehmen und Finanzanleger, bei denen die eingesparten Gelder dann sind.
So haben wir also einen zweiten Grund für die mangelnde Umsetzung der EU-Richtlinien: Den Standortwettbewerb, den die EU selbst am härtesten fördert. Praktisches Beispiel ist die vorgeschlagene „Richtlinie zu Dienstleistungen im Binnenmarkt“: So dürfte damit ein irisches Bauunternehmen in Wien ein Hochhaus bauen, und niemand weiß, mit welchen Baustandards oder welchen Feuerschutzbestimmungen. Die Arbeiter müssten zwar österreichische Löhne bekommen, aber kontrolliert würden sie von der irischen Sozialversicherungsbehörde. Wenn die Firma betrügerisch pleite macht (was in der Bauwirtschaft in bis zu 40% der Fälle "passiert"), dann ist völlig unklar, wen die Krankenkasse für die nie bezahlten Sozialversicherungsbeiträge vor welchem Gericht mit welchem Recht klagen kann. Die EU-Kommission beschreibt in ihrem Vorwort zur Richtlinie ihr Ziel klar: Es gilt, „einen Wettbewerb der Systeme“ zu schaffen. Wettbwerb nach unten, wohlgemerkt.
Die EU ist seit Jahren auf einem rücksichtslosen, blinden Liberalisierungstrip. Die EU-Kommission ist dies sowieso. Absurderweise seitdem das EU-Parlament an Macht gewinnt, schwenken auch immer mehr EU-Abgeordnete auf strammen Marktkurs ein, und der Ministerrat eiert zwischen zwei widersprüchlichen Polen hin und her: Einerseits die nationalistische Begehr, eigenen Industrien den europäischen Markt zu erschließen (Frankreich und Deutschland sind hier die Vorreiter), andererseits der Versuch, die Folgen der selbst betriebenen Liberalisierung zu Hause soweit abzufangen, dass die nächste Wahl nicht verloren geht. Eigentlich traurig, dass ausgerechnet ein so macchiavellistisches und undemokratisches Gremium wie der EU-Ministerrat die größte Liberalisierungsbremse Europas ist.
Eine Bremse täte nämlich not: Neoliberale Politik ist in Europa nicht mehrheitsfähig. Sie kommt deswegen zu Stande, weil den Konzernen und konservativen Think Tanks Demokratie egal ist. Sie haben das Geld, tausende Lobbyisten durch Brüssel und Europas Hauptstädte zu schicken und alle Europapolitiker mit einer selten effizienten Gehirnwäsche zu überziehen. Alleine aus Europas Transportindustrie laufen in Brüssel 800 Lobbyisten herum. Vier von ihnen sind Arbeitnehmervertreter, noch ein halbes Dutzend kommt aus der Umweltecke, das ist alles.
Wenn EU-Rechtsakte nicht wirklich umgesetzt werden, dann hat das erheblich mit dem Inhalt der Rechtsakte zu tun: Europas marktschreierische Gesetzgebung ist von Europas Bevölkerung meilenweit entfernt und abgehoben, und genau diese Gesetzgebung schafft „Sachzwänge“, mit denen die von der EU selbst auf den Weg gebrachten Reparaturmaßnahmen im sozialen Bereich nicht umgesetzt werden. Das ist kein Problem, dass die Politik den Menschen nicht ausreichend „erklärt“ wird, wie viele Politiker immer wieder beteuern. Die Europäische Politik ist ziemlich gut erklärt. Europas BürgerInnen wollen einfach etwas anderes.
Die geplante Richtlinie zu "Dienstleistungen im Binnenmarkt" wird der nächste Prüfstein sein. Wird ein solcher Unsinn wirklich Gesetz? Welcher österreichische Politiker traut sich, so einen Unsinn umzusetzen? Hier hilft keine Polizei, hier helfen nur bessere Gesetze.
Zu diesem Artikel...
Dieser Artikel entstand aus einer konstruktiven Kontroverse im "Kommentar der Anderen" mit Prof. Gerda Falkner vom IHS in der Tageszeitung "Der Standard".
Anmerkung 12/2006
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist mitterweile - deutlich abgeschwächt - beschlossen worden. Die praktischen Beispiele in diesem Artikel mögen nun vielleicht nicht mehr stichhaltig sein. Es fänden sich aber genug andere, um die Kernaussage zur EU-Dienstleistungsrichtlinie aufrecht zu halten: Ein Legislativakt zur Verschärfung des Standortwettbewerbs.

