linz & wien austria Sat, 31 Jul 2010 10:46:14 +0200

Vorbeugen oder heulen?

Wer medizinische Fehler vermeiden will, muss die Fehler suchen, nicht die Schuldigen. Dumm, dass das geltende Recht Patienten zum Gegenteil zwingt, damit sie wenigstens irgendwelche Rechte haben. Ein Fall aus der Praxis.

Das Desaster beginnt an einem “schwarzen Freitag”: Am 13. Dezember 2002 fällt Claus F. vom Rad, nicht weit vom Wiener Allgemeinen Krankenhaus entfernt. Logisch, sich mit der höllisch schmerzenden Hand dorthin zu wenden. Der diensthabende Arzt diagnostiziert einen Kahnbeinbruch, einen zwar lästigen, aber im übrigen unaufregenden Bruch eines Mittelhandknochens. Der Patient wird eingegipst und heimgeschickt.

Leider hat sich der arme Tropf in der Chirurgie geirrt, in seiner vermutlich fünfzehnten oder zwanzigsten Arbeitsstunde kurz vor Mitternacht. Der Patient hatte einen komplizierten Bruch des Daumensattelgelenks, der falsch behandelt meist zur Unbrauchbarkeit des Daumens (und allen Greiffunktionen) führt.

So etwas kann passieren.

Um die Geschichte kurz zu machen: Der Fehler wird eine Woche später zufällig entdeckt, der Patient wird operiert. Die zusammengeschraubten Knochenfragmente lösen sich aber voneinander und der Bruch klafft wieder auf. Das AKH empfiehlt trotzdem, die Sache falsch herum zusammen wachsen zu lassen. Der Patient flüchtet und wird in einem anderen Spital nochmals operiert. Ein Gutachter bestätigt später, dass spätestens das verschobene Zusammenwachsen des Bruchs ein ernsthafter Kunstfehler gewesen wäre.

Nun wird es interessant: Der freiberuflich tätige Patient hat immerhin drei Monate Einkommen verloren, mindestens doppelt so lange als wenn alles korrekt abgelaufen wäre. So wendet er sich an die Patientenanwaltschaft mit der Bitte um Ersatz. Ein eingeleitetes Verfahren ergibt zwei Jahre später, dass es zwar einen Schaden, aber keinen Schuldigen gibt, und der Patient die Folgen deswegen selbst zu tragen hätte. Das Verfahren, um keine Entschädigung zu zahlen, hat sicher mehr gekostet als die Entschädigung.

Szenenwechsel: Am 12. Jänner 2005 versammelt sich eine illustere Schar an Ärzten im Radiokulturhaus und diskutiert, wie man mit Fehlern in der Medizin umgehen soll. Der Tenor lautet: Nicht die Schuldigen suchen, sondern die Lösungen. Nicht die “Fehlerquellen” (die Menschen) sanktionieren, sondern Strukturen schaffen, damit Fehler nicht zu Schäden werden. Und wenn doch Schäden passieren, dann einen ehrlichen Weg der Aufarbeitung und Entschädigung gehen.

Richtig, nur zwingt die Realität die Patienten zum genauen Gegenteil. Patienten müssen nach Schuldigen suchen, um wenigstens irgendwelche Rechte zu haben, denn ohne Schuldige gibt es keine Entschädigung. Dadurch tragen Patienten die Last chaotischer Krankenhäuser, überlasteter Ärzte ohne Sicherheitsnetz und einer Mauer des ärztlichen Schweigens, wenn etwas schief geht. So sieht der Weg aus, mit dem sich politisch motivierte Kostensenkungsprogramme “ausdrücken”.

Österreich braucht dringend ein außergerichtliches System, um mit medizinischen Fehlern offen und ehrlich umzugehen. Vielleicht gibt es auch dann für das AKH den Anreiz, Fehler zu vermeiden an statt sie zu verschleiern. Ein Rechtssystem, das teilweise mehr Geld ausgibt, um Entschädigungen zu verhindern, als die Entschädigung kostet, zwingt Patienten zum Beschuldigen, Ärzte zum Lügen und freut im Grunde genommen nur die Anwälte. Wer glaubt, die verkorkste Hand wäre ein Einzelfall, irrt: 1986 verpatzte das AKH am selben Patienten die Diagnose eines bösartigen Tumors. Der Patient wurde ein Jahr lang ohne genaue Diagnose therapiert. Dem Patienten hat man das lieber verschwiegen. 1987 stellte sich heraus, dass das AKH die einzigen Bilder aus dem Kernspintomographen vom “Original-Tumor” (vor Beginn der Therapie) nicht mehr findet. Der Patient hat sich nie beklagt, denn er hat überlebt, und das Leben ist ein Geschenk, bei dem man nicht abrechnet. Aber wie viele Patienten rechnen nicht ab, weil sie nicht überleben?

Das Foto zeigt den Fehler: Verschobener, klaffender Bruch im Gelenk. Das AKH wollte diesen Bruch so verheilen lassen.